Heinz Jahnen Pflüger
Stadtplaner und Architekten Partnerschaft

Wettbewerb Bahnhofsquartier Olpe, 1. Preis

[Bild: Lageplan]

Die Stadt Olpe betreibt die Neustrukturierung des Bahnhofsumfeldes. Die Entwicklung dieser Flächen ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur Innenstadt und des westlichen Siedlungsbereiches sowie der Nähe zum Obersee der Biggetalsperre von herausragender städtebaulicher Bedeutung. Ziel der Planung ist es, den ehemaligen Gewerbestandort westlich der Bahnlinie städtebaulich in der Form aufzuwerten, dass Voraussetzungen für neue gemischte Nutzungsstrukturen geschaffen werden. Ein weiteres Ziel der städtebaulichen Neuausrichtung ist es, den Bahnhofsbereich mit dem jetzigen innerstädtischen Geschäftsbereich zu verknüpfen. Außerdem sollen durch die neue Erschließung des Plangebietes die derzeitigen Verkehrsbelastungen in der Innenstadt gemindert werden. HJPplaner hat in einem zweistufigen Verfahren zwei Varianten zur zukünftigen Entwicklung erarbeitet.

[Bild: Blick von Süden]

In der dargestellten Variante 2 dient die Entlastungsstraße als innerstädtische Straße innerhalb des neuen Quartiers. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Einzelhandelsnutzungen ohne Trennung durch die neue Straßenverbindung an die Innenstadt anzubinden. Attraktiv wäre bei einer solchen Variante die Integration des ehemaligen Empfangsgebäudes in das Einzelhandelskonzept. Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) wird nach Norden verlegt. Dadurch wird eine räum-liche Bündelung von ZOB und Bahnhaltepunkt erreicht und die Möglichkeit zur Teilöffnung der Bigge und Olpe geschaffen. Anstelle des ZOB kann ein attraktiver öffentlicher Platz gestaltet werden. Durch diese Umstrukturierung erhält das Baufeld nördlich des ehemaligen Empfangsgebäudes eine besondere Bedeutung. Das Gebäude fasst den neuen Bahnhofsplatz und stellt einen Übergang zum Bahnhaltepunkt und ZOB dar. Der Platz wird durch die Einzelhandelsnutzung in einem architektonisch anspruchsvollen Gebäude belebt, er gibt dem neuen Quartier eine eigene Identität. Ingesamt werden ca. 7.500 qm BGF im Einzelhandel, bis zu 15.000 qm BGF für gemischte Nutzungen und ca. 10.000 qm Wohnflächen möglich.

Heinz Jahnen Pflüger

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